Wie berechnet Ihr Kostenvoranschläge?
“Ich habe also neulich einige Zeit investiert, um Ihrer Firma ein Angebot mit Kostenvoranschlag für einen neuen Internetauftritt zu machen, und hoffe nicht, dass Sie mit diesem dann zur Konkurrenz gegangen sind.
Eine grobe (schnelle) Einschätzung im Sinne von ‘so ungefähr 1000 € wird’s kosten’, und im Endeffekt beliefe sich die Rechnung auf 2000 €, wäre unverbindlich, nichtssagend, unseriös und daher unnötig gewesen.
Selbstverständlich wären die Kosten für den KVA bei Auftragserteilung verrechnet worden…” (nicht abgeschickt, denn ich hatte dieses Mal nix von Kosten für den Kostenvoranschlag gesagt)
Klar, kaum einer arbeitet mehr umsonst, Leistung muss bezahlt werden- jedoch: ohne Absprache muss ein Kostenvoranschlag grundsätzlich nicht vergütet werden.
§ 632 III BGB sagt:
“Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.”
Umgekehrt bedeutet das, dass eine Vergütung vereinbart werden kann. Nur ohne ausdrückliche Vereinbarung geht’s eben nicht.
Notwendig ist die Vereinbarung eines Honorars auf alle Fälle dann, wenn im Kostenvoranschlag bereits ein Teil der angebotenen Leistung erfüllt wird. Beispielsweise kann beim Erstellen einer Website neben grafischem Entwurf und Programmierung die Konzeption (Zielgruppenanalyse, Marktforschung, techn. Planung etc.) den Hauptteil der Arbeit ausmachen bzw. ist in der Regel Voraussetzung. Eigentlich nichts Neues, nur hatte sich im aktuellen Fall die Bitte um ein Angebot so dringend angehört, dass ich auf das übliche Vorgehen verzichtet habe. Selber schuld.
Mich interessiert sehr, wie Ihr damit umgeht. Wie berechnet Ihr Kostenvoranschläge? Wann macht Ihr Ausnahmen?
Es hängt einfach davon ab, was ein Kunde will. Wenn er schon genaue Vorstellungen hat, was Design und Inhalte betrifft, muss ich mich nicht so lang mit der Konzeption aufhalten und schüttle den Kostenvoranschlag eher aus dem Ärmel. Man hat ja auch Routine und kann abschätzen, was zu tun ist. Bei umfangreichen Auftritten ist es schon eine Fummelei, das Konzept schlüssig darzustellen. Ø 3 Stunden Arbeitszeit sind dann locker weg, auf die ich vor Erstellung des Angebots hinweise. Aber auch nicht immer, denn oft stellt es sich erst während des Kalkulierens heraus, dass mehr dahinter steckt.
Hallo Christiane,
interessante Gedanken. Ich habe bisher noch nichts berechnet für den KV. Doch Gedanken mache ich mir auch schon eine Weile darüber. Es ist wirklich so, dass es eben auch eine Arbeit ist, die nicht wenig Aufwand bereitet, gerade weil es sich bei unserer Tätigkeit eben um kreative Arbeit handelt, die man nicht direkt nachweisen, wiegen, messen kann. Man macht sich lange Zeit Gedanken, um dem Kunden ein rundes Projekt anzubieten dass auch zur Problemstellung und in’s Budget passt.
Danke für den Gedankenanstoß, ich denke mal genauer drüber nach. Dann sprechen wir uns demnächst.
VG
hallo heike,
nachdem wir das jetzt so ausführlich besprochen haben, habe ich meine kontaktseite entsprechend geändert:
http://www.christiane-klein.de/kontakt.htm
und “konkretes Angebot mit Kostenvoranschlag (50 Euro nach Absprache- wird bei Auftragserteilung verrechnet)”
hinzugefügt- sollte das einen kunden abschrecken, werde ich damit leben können- anders ist es einfach nicht mehr zu machen
Hallo
Eine Online Hilfe für die Erstellung eines Kostenvoranschlags bei Webprojekten gibt eventuell unser Webkalkulator. Anhand der Erhebung der Preise und Kosten für Websites kann der Webdesigner erfahren, was andere für Ihre Dienstleistung verrechnen. Ist auch ausgelegt auf spezifischen Anforderungen, die Webprojekte in der Regel mit sich bringen.
Viele Grüsse
Rudolf Bösiger