Erst ein Vorwurf mit Ausrufezeichen:
Schreiben ist Ihnen schon am 25.09.2012 per Post zugesandt worden!
(stimmt- s. Artikel dazu vom 1.10.2012)
Dann wieder rechts sehr klein und schnell zu überlesen:
…
Basiseintrag:
Name, Adresse, Telefon, Telefax, Informationstext, E-mail, Internetadresse inklusive Verlinkung auf Ihre Homepage und einem integriertem automatischem Routenplaner. Marketingbeitrag jährlich inkl.Ust:Eur 569,06. Die Aktualisierung und Berechnung erfolgt einmal pro Jahr.
Auf der Rückseite die AGBs (Auszug):
1. Unter der umseitigen Intemetadresse betreibt die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH ein Internetportal, hier wird für Gewerbetreibende, Institutionen und Freiberufler eine kostenpflichtige Registrierung angeboten. Diese Registrierung wird durch einen Eintrag in diesem Portal dargestellt.
2. Die Eintragung im Portal erfolgt nach Auftragserteilung, welche durch Zusendung des vom Auftraggeber unterzeichneten und damit angenommenen behörden- und kammerunabhängigen Angebotes an die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH vorgenommen wird. Der erwünschte Eintragsumfang ergibt sich aus den Eintragungen, welche vom Auftraggeber im Angebot vorgenommenen wurde. Dieser gilt als verbindlich bestellt, sofern vom Auftraggeber Eintragungsdaten zum Basiseintrag angegeben und/oder bestätigt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das bisher keinerlei Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber bestehen. Mittels Unterschrift bestätigt der Auftraggeber, dass er zur Erteilung des Auftrags berechtigt ist und sich im Internet vor Annahme ausfuhrlich über die angebotene Leistung informiert hat.
3 .Der Eintragungsauftrag kommt durch Rücksendung des vom Auftraggeber unterzeichneten Angebots an die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wirksam zustande, sofern der Auftrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Rücksendung vom Auftraggeber widerrufen wird. Der Widerruf muss schriftlich per eingeschriebenem Brief erfolgen. Erfolgt dies nicht, gilt der Vertrag als geschlossen.
4. Die Vergütung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH gemäß den Angaben des aktuellen Angebotes wird mit Erhalt der Rechnung jeweils für ein Jahr im Voraus fällig. Es handelt sich um einen mtl. Teilbetrag von Eur 39,85 zzgl. Ust. Die jährliche Vergütung beträgt Eur 478,20 zzgl.Ust, bei Mindestvertragslaufzeit Eur 956,40 zzgl.Ust. Der Betrag ist einmal nach Auftragseingang und der daraus folgendenen Rechnungen zu entrichten und wiederholt sich jährlich, soweit der Vertrag nicht von einer der Parteien laut den AGB gekündigt wird.
5. Für die bestellte Eintragung vereinbaren Auftraggeber und GWE-Wirtschaftsinformations GmbH eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Sofern der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate. Kündigungen sind fristgerecht per eingeschriebenem Brief an GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zu senden. Andere Formen der Kündigung sind nicht zulässig.
… usw …
Nicht nur im Blog der InternetWerk GmbH http://www.internetwerk.info/2012/05/25/die-gewerbeauskunft-zentrale-duesseldorf-nervt-wieder/ wird hierüber heftig diskutiert. Die normale Google-Suche bringt’s auf ‘ungefähr 321.000 Ergebnisse (0,17 Sekunden)’, die Suche nach ‘gewerbeauskunft-zentrale.de betrug erzielt ‘ungefähr 25.000 Ergebnisse (0,35 Sekunden) …
2 thoughts on “Gewerbeauskunft-Zentrale.de lässt nicht locker”