Am 22. September 2011 trat die BITV 2.0 in Kraft. Deswegen gibt es auf dem Blog von Markus Lemcke eine Artikelreihe über Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0.
Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass eine Webseite so gestaltet ist, das Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen/ Behinderungen sie wahrnehmen/ lesen können. Ich mache ein paar Beispiele:
Blinde und Sehbehinderte, die mit einem Screenreader arbeiten, benötigen bei Bildern Alternativtexte, weil der Screenreader nur lesen und nicht sehen kann. Ebenso ist es für Blinde und Sehbehinderte wichtig, dass die komplette Webseite mit der Tastatur bedienbar ist, weil sie nicht mit einer Computermaus arbeiten können. Menschen mit einer Farbsehschwäche benötigen einen ausreichenden Farbkontrast zwischen Hintergrund- und Schriftfarbe, weil sie sonst die Schrift nicht erkennen können.
In oben genannter BITV 2.0 sind alle Kriterien aufgeführt, die erfüllt sein müssen, damit man nach deutschem Recht von barrierefreiem Webdesign sprechen kann.
Wenn Sie wissen möchten. warum für Unternehmenswebseiten barrierefreies Webdesign wichtig ist. sollten Sie den Blogartikel “Warum ist barrierefreies Webdesign für Unternehmen wichtig” lesen.
Hier geht es zur Artikelreihe:
Barrierefreies Webdesign mit der BITV 2.0 – Artikelreihe
http://www.marlem-software.de/marlemblog/2013/01/13/barrierefreies-webdesign-mit-der-bitv-2-0-artikelreihe/