lt. Sparkasse Ludwigsburg (Stand 20.Januar 2014)
Bis zum 31. Januar 2014 ist die Angabe von IBAN und BIC erforderlich.
Ab dem 1. Februar 2014 können nationale Zahlungen nur mit der IBAN beauftragt werden, die Angabe des BIC ist optional.
Ab dem 1. Februar 2016 können auch grenzüberschreitende Zahlungen in andere SEPA-Länder nur mit der IBAN beauftragt werden.
BIC-/SWIFT-Code:
SOLADES1LBG
(Kreissparkasse Ludwigsburg)
Mittlerweile wurde die Frist ja auf den 1. August verschoben. Man kann nur hoffen, dass alle die verbleiben Zeit dazu nutzen, um sich komplett auf SEPA einzustellen, denn letztendlich geht es ja darum eine sichere Zahlungsmethode zu bieten.