- dpa, 21.09.2009
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Urteil gegen Mail-Müll
Ständige Werbe-E-Mails seien eine Belästigung, meinte ein Arzt und klagte gegen ein Unternehmen. Trotz Aufforderung hatte dieses nicht aufgehört, ihm Anzeigen per elektronischer Post zu schicken. Jetzt entschied das Amtsgericht München.
Das Versenden von Werbe-E-Mails sei demnach ohne vorherige Einwilligung des Empfängers auch dann unzulässig, wenn vorher bereits Kontakt über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand. Bei einem einmaligen E-Mail-Kontakt könne ein Unternehmen nicht automatisch davon ausgehen, dass eine Einwilligung für künftige Werbemails vorliegt, hieß es in der Begründung.
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